Multicopter & Zubehör
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MULTICOPTER EROBERN DEN LUFTRAUM

Multicopter – so lautet der allgemeingültige Oberbegriff, sind unbemannte Flugobjekte, die sowohl für den privaten, als auch für den gewerblichen Gebrauch geeignet sind. Ausgestattet mit drei bis acht Rotoren, werden sie als Tri-, Quadro-, Hexa- oder Octacopter bezeichnet. Die Einsatzgebiete der Multicopter sind nahezu grenzenlos, weshalb sie nach und nach den deutschen Luftraum erobern. Wir haben Ihnen nützliche Informationen von der Anschaffung, über rechtliche Grundlagen bis hin zu Tipps und Tricks zusammengestellt.
Was muss vor dem Kauf eines Multicopters beachtet werden?
Wie bei den meisten technologischen Neuheiten, bieten auch Multicopter ein breit gefächertes Leistungsspektrum. Ob für Einsteiger oder Profis, Sofort-Losleger oder Selbst-Bastler – für jeden ist etwas dabei. Die zahlreichen Modelle erschweren allerdings die Suche nach dem Gerät, das perfekt auf die eigenen Bedürfnisse abgestimmt ist. Grundsätzlich lassen sich Multicopter in drei Kategorien unterteilen:
Fun- Multicopter
Diese Multicopter weisen meist eine geringere Anzahl an Rotoren auf. Zumeist sind sie ausschließlich für den Gebrauch in geschlossenen Räumen geeignet.
Multicopter mit Kamera
Diese Multicopter sind mit foto- und videofähigen Kameras ausgestattet. Es empfiehlt sich, hier auf eine besondere Stabilität innerhalb des Fluges zu achten, um das bestmögliche Bildergebnis zu gewährleisten.
Multicopter für Fortgeschrittene
Diese Multicopter enthalten diverse Spezialfunktionen, wie erweiterbare Modellteile, Sicherheitssystem uvm. und eignen sich, je nach Modell und Bedarf, auch für den gewerblichen Gebrauch.

Wenn Sie sich entschlossen haben, einen Multicopter zu erwerben, sollten Sie sich daher vor dem Erwerb die folgenden Fragen stellen
- Einsatzgebiet: Möchten Sie den Multicopter in geschlossenen Räumen oder auch auf freiem Feld nutzen?
- Erwartungshaltung: Soll das Gerät nur für den privaten oder den gewerblichen Gebrauch genutzt werden?
- Nutzen: Dient der Multicopter dem Zeitvertreib oder einer bestimmten Funktion (wie Aufnahmen aus der Luft, Unterstützung bei der Jagd...)
Nach Beantwortung dieser Fragen, lässt sich der Eigenbedarf schnell in eine der obigen drei Kategorien einteilen.
Mögliche Faktoren für die Auswahl eines Multicopters
- Kaufpreis
- Stabilisierung (Anzahl der Rotoren)
- Kameraauflösung
- Bildstabilisierung
- Zubehör (Fernsteuerung, Videobrille, Akku, Ersatzteile)
- Flugzeit
- Reichweite
- Sicherheitssysteme (Selbständiges Landen bei niedrigem Akku, Return to Home bei Verbindungsabbruch)

Worauf Sie vor dem ersten Flug achten müssen:
Auch wenn die Versuchung groß ist, das erworbene Gerät direkt zu testen, sollten im Voraus gewisse Dinge beachtet werden.
Wie kann ich mich absichern?
Sofern der Mutlicopter außerhalb geschlossener Räumlichkeiten genutzt werden soll, ist eine Versicherung des Geräts dringend ratsam. Achtung: Die private Haftpflichtversicherung deckt die Inbetriebnahme von Fluggeräten nicht ab. Hierfür muss eine Zusatzversicherung abgeschlossen werden, unabhängig davon, ob das Gerät privat oder gewerblich genutzt wird. Sofern der Multicopter ausschließlich für den privaten Gebrauch gedacht ist und bis zu max. 5 kg wiegt, ist keine Genehmigung notwendig. Bei kommerziellem Nutzen gestaltet sich die Rechtslage von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Ausführliche Informationen hierzu erhalten Sie in der jeweiligen Luftfahrtbehörde.
Wer darf einen Multicopter fliegen?
Bis vor kurzem bedurfte die Inbetriebnahme von Multicoptern weder eines Führerscheins, noch eines gesetzlichen Mindestalters. In aktuellen Debatten wird allerdings darüber diskutiert, eine Art Führerschein und eine Kennzeichnungspflicht einzuführen (siehe hierzu Punkt „Gesetzliche Neuerungen“). Grundsätzlich sollte im Vorfeld geprüft werden, welche Personen durch die abgeschlossene Zusatzversicherung abgedeckt sind. Sollte eine Videobrille genutzt werden, welche die Steuerung des Geräts erleichtert, muss zwangsläufig eine zweite Person anwesend sein, die den Mutlicopter im Auge behält. Dieser muss sich bei Inbetriebnahme stets in Sichtweite befinden.

Fotografieren und Filmen mit Multicoptern – was ist erlaubt?
Allgemein gelten für das Fotografieren und Filmen im Luftraum dieselben gesetzlichen Richtlinien, wie auf dem Boden. Sofern Einzelpersonen abgebildet werden sollen, ist im Voraus eine Einwilligung der Betroffenen einzuholen. Das Fotografieren oder Filmen von Menschenansammlungen ist erlaubt und bedarf keiner Einverständniserklärung des Einzelnen, sofern die Menschenmasse im Fokus steht. Verboten ist allerdings die Inbetriebnahme eines Multicopters unmittelbar über Menschenansammlungen.
Was gibt es für gesetzliche Neuerungen?
Aufgrund der steigenden Anzahl unbemannter Flugobjekte in Deutschland, wurde vor kurzem vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur die Debatte angestoßen, die gesetzlichen Bestimmungen für Halter von Multicoptern deutlich zu schärfen. Der Gesetzesentwurf enthält u.a. die folgenden Punkte:
Kennzeichnungspflicht:
Flugmodelle, die mehr als 0,25 kg wiegen, müssen künftig gekennzeichnet sein, um den Halter eindeutig identifizieren zu können. Hierfür wird eine Plakette mit Namen und Adresse des Eigentümers am Flugobjekt angebracht
Kenntnisnahme:
Sobald die unbemannten Flugobjekte mehr als 2 kg wiegen, soll künftig ein Kenntnisnachweis erforderlich sein. Dieser kann u.a. erfolgen durch:
a) eine gültige Pilotenlizenz,
b) eine bescheinigte Prüfung durch anerkannte Stelle (Mindestalter 16 Jahre) oder
c) eine Bescheinigung nach Einweisung durch einen Luftsportverein (Mindestalter 14 Jahre, Bescheinigung gilt 5 Jahre lang)
Änderungen für gewerbliche Nutzung:
Künftig soll die Ausstellung einer Genehmigung auch für gewerbliche Nutzung erst ab 5 kg notwendig werden. Ebenso soll das generelle Flugverbot außerhalb der Sichtweite für kommerziellen Nutzen aufgehoben werden.
Nutzung von Videobrillen:
Der Einsatz von Videobrillen während der Inbetriebnahme von unbemannten Flugobjekten soll künftig eingeschränkt werden. So ist die Nutzung von Videobrillen künftig nur noch bis zu einer Höhe von 30 Metern und bei Geräten bis zu 0,25 kg erlaubt. Ebenso bestehen bleibt die Pflicht, videobrillengesteuerte Flüge durch einen Beobachter absichern zu lassen, der das Flugobjekt stets in Sichtweite behält.
